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DATENSCHUTZERKLÄRUNG

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Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der Central European Rally Event GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Anwendungsbereich: Diese ATGB gelten für das Rechtsverhältnis, das durch die Bestellung und/oder den Erwerb von Eintrittskarten für Veranstaltungen („Tickets“) der Central European Rally Event GmbH, Ridlerstraße 35, 80339 München, Deutschland („CER GmbH“) bei der CER GmbH oder ggf. sonstigen autorisierten Verkaufsstellen zwischen dem Kunden und der CER GmbH begründet wird, insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen im Rahmen der Central European Rally („CER“), wenn diese von der CER GmbH zumindest mitveranstaltet werden („Veranstaltungen“), sowie den Zutritt und Aufenthalt an den jeweils kommunizierten Zuschauerpunkten der jeweiligen offiziellen Wettkampfstätten/-strecken der Veranstaltungen („Veranstaltungsgelände“).

1.2 Ticketvertrieb: Die CER GmbH ist jederzeit dazu berechtigt und behält sich vor, im Zusammenhang mit der Abwicklung von Bestellungen und/oder dem Erwerb von Tickets durch Kunden Dienstleister (insbesondere auch zur Zahlungsabwicklung) zu beauftragen. Ein Rechtsverhältnis über die Bestellung und den Erwerb von Tickets kommt dennoch ausschließlich zwischen der CER GmbH und dem jeweiligen Kunden zustande.

2. Bestellung und Leistungsgegenstand

2.1 Bezugswege: Tickets für Veranstaltungen sind grundsätzlich nur bei der CER GmbH und ihren autorisierten Verkaufsstellen zu beziehen. Ob eine Verkaufsstelle von der CER GmbH autorisiert ist, kann bei dieser selbst unter der Kontaktadresse unter Ziffer 12 („Kontaktadresse“) abgefragt werden – Zweitmarktplattformen wie viagogo, Global Ticket, StubHub etc. oder sonstige Internetplattformen (z.B. eBay, eBay Kleinanzeigen, Facebook) sind keine autorisierten Verkaufsstellen.

2.2 Bestellung: Im Fall einer Online-Bestellung eines Tickets im Online-Ticketshop der CER GmbH gibt der Kunde mit Auslösen des dafür vorgesehenen Online-Befehls ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit der CER GmbH ab. Diese bestätigt dem Kunden den Eingang des Angebotes online (“Bestellbestätigung“). Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme dar, sondern steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Tickets und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Hygiene-, Sicherheits- oder Gesundheitsaspekte). Erst mit (ggf. elektronischem) Versand (z.B. bei print@home oder E-Tickets, siehe unter Ziffer 4.2) bzw. Hinterlegung der Tickets kommt der Vertrag zwischen der CER GmbH und dem Kunden auf Grundlage dieser ATGB zustande. Im Fall eines Erwerbs bzw. einer Bestellung vor Ort oder bei telefonischer Bestellung kommt der Vertragsschluss mit Übergabe oder (ggf. elektronischem) Versand der Tickets (z.B. bei print@home oder E-Tickets, siehe unter Ziffer 4.2) zustande.

2.3 Besondere Bestimmungen: Die CER GmbH ist jederzeit dazu berechtigt und behält sich vor, die insgesamt für den Verkauf im Rahmen einer Veranstaltung und für den einzelnen Kunden zur Verfügung stehende Maximalanzahl der zu erwerbenden Tickets im Rahmen des Bestellvorgangs nach eigenem Ermessen zu beschränken, Bezugsrechte komplett zu streichen sowie Ticketermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen zu gewähren oder zu verweigern.

2.4 Zuteilung anderer Tickets: Sofern der Kunde eingewilligt hat, ist die CER GmbH im Fall eines Ausverkaufes der gewünschten Kategorie berechtigt, anstatt der Nichtannahme des Angebots dem Kunden Tickets der nächsthöheren oder -niedrigeren Kategorie zuzuteilen und/oder die Ticketanzahl zu limitieren.

2.5 Zutrittsrecht: Die CER GmbH gewährt nur Kunden, die Tickets über die Bezugswege nach Ziffer 2.1 erworben und durch einen Namensaufdruck und/oder sonstige (elektronische) Identifikationsmerkmale (z.B. 2D-Bar/QR-Code und/oder Buchungsnummer etc.) auf dem Ticket identifizierbar sind und/oder Zweiterwerbern, die nach Ziffer 8.3 Tickets in zulässiger Weise erworben haben, und die ggf. weiter geltenden Zutrittsvoraussetzungen (z.B. nach Ziffer 9.3) erfüllen, ein Zutrittsrecht zum jeweiligen Veranstaltungsgelände („Zutrittsrecht“). Die CER GmbH erfüllt die ihr obliegenden Pflichten, indem sie diesem einmalig Zutritt zum Veranstaltungsgelände gewährt (im Fall von Mehrtagestickets nach Ziffer 3.4 je umfasstem Veranstaltungstag). Die CER GmbH wird diesbezüglich auch dann von ihrer Leistungspflicht gegenüber dem Kunden frei, wenn der Ticketinhaber bei Zutritt zum jeweiligen Veranstaltungsgelände kein wirksames Zutrittsrecht nach dieser Ziffer erworben hat, insbesondere das Ticket im Rahmen einer unzulässigen Weitergabe nach Ziffer 8.2 erworben hat. Der Ticketinhaber ist in diesem Fall aber nicht berechtigt, Zutritt zu verlangen. Regressansprüche gegen die CER GmbH sind in diesem Fall ausgeschlossen. Zum Nachweis seiner Identität hat der Kunde jeweils ein zur Identifikation geeignetes amtliches Dokument (z.B. Personalausweis) bei der Veranstaltung mit sich zu führen und auf Verlangen der CER GmbH und/oder des Sicherheitspersonals vorzuzeigen.

3. Preise, Ermäßigungen, Kinderticket, Mehrtagesticket

3.1 Preise: Die Höhe des jeweiligen Ticketpreises richtet sich nach der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste der CER GmbH – abrufbar im Online-Ticketshop der CER GmbH oder bei einer autorisierten Verkaufsstelle. Bestellungen von Tickets werden nur mit den im jeweiligen Bestellprozess nach Ziffer 2 angegebenen akzeptierten Zahlungsmethoden (z.B. Giropay, Kreditkarte, Paypal) bearbeitet. Zuzüglich zum Ticketpreis und etwaigen Versandgebühren nach Ziffer 4.1 kann die CER GmbH dem Kunden für Leistungen, die im Interesse des Kunden erbracht werden, eine angemessene Servicegebühr (z.B. Vorverkaufsgebühr) in Rechnung stellen. Diese Kosten ergeben sich für den Kunden im Rahmen des jeweiligen Bestellvorgangs nach Ziffer 2.2.

Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Kreditkarten- oder Kontodeckung, Rückbuchung etc.), ist die CER GmbH berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren; die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen bleibt der CER GmbH vorbehalten.

3.2 Ermäßigungsberechtigung: Etwaige Ermäßigungsberechtigungen für den Erwerb von Tickets sowie damit etwaig verbundene, sonstige Auflagen für den Kunden ergeben sich im Rahmen des jeweiligen Bestellvorgangs nach Ziffer 2.2 (z.B. Kindertickets). Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewährt. Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung ist der Tag maßgeblich, an dem die Veranstaltung stattfindet, für die ein Ticket bezogen wird. Der jeweils aktuelle amtliche bzw. offizielle Ermäßigungsnachweis (z.B. Personalausweis) ist beim Erwerb der Tickets vorzulegen und beim Zutritt zum Veranstaltungsgelände mitzuführen sowie auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Wird er nicht mitgeführt bzw. ist er nicht gültig oder werden sonstige mit der Ermäßigungsberechtigung verbundene Auflagen bei Zutritt zum Veranstaltungsgelände durch den Kunden nicht erfüllt, kann der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert werden; der zurückgewiesene Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz.

3.4 Mehrtagesticket: Ein Mehrtagesticket berechtigt den Kunden grundsätzlich, diejenigen Veranstaltungen, ggf. an verschiedenen Veranstaltungstagen, auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände zu besuchen, für die er ein Zutrittsrecht erworben hat. Details sind der Leistungsbeschreibung im Rahmen des jeweiligen Bestellvorgangs nach Ziffer 2.2 des Mehrtagestickets zu entnehmen. Die Höhe des Ticketpreises sowie die entsprechende Stichtagsangabe von Mehrtagestickets richten sich nach der Preisliste der CER GmbH – Online-Ticketshop der CER GmbH oder bei einer autorisierten Verkaufsstelle.

Mit Ablauf der letzten Veranstaltung bzw. des Veranstaltungstags, für die oder den ein Zutrittsrecht durch das Mehrtagesticket eingeräumt wurde, verliert dieses automatisch seine Gültigkeit, d.h. der Kunde verliert jegliches Zutrittsrecht zum jeweiligen Veranstaltungsgelände. Eine vorzeitige Kündigung des Mehrtagestickets durch den Kunden, die Zuteilung eines neuen Platzes auf dem Veranstaltungsgelände auf Antrag des Kunden und/oder die Umschreibung des Mehrtagestickets auf eine andere Person ist ausgeschlossen. Das Recht jeder Partei, das durch den Erwerb eines Mehrtagestickets begründete Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund gemäß § 314 Abs. 1 BGB außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für die CER GmbH liegt insbesondere dann vor, wenn die CER GmbH nach Maßgabe der Ziffern 8.5 und/oder 9.2 dazu berechtigt ist, eine der dort beschriebenen Rechtsfolgen auszusprechen.

4. Versand

4.1 Postalischer Versand: Auf Wunsch des Kunden werden die Tickets auf dessen Kosten postalisch versandt. Für den postalischen Versand wird eine Versandgebühr, die im Einzelfall vertraglich festgelegt wird, erhoben. Die CER GmbH wählt das Versandunternehmen nach eigenem Ermessen aus.

4.2 Elektronischer Versand: Bei Übermittlung elektronischer Tickets (z.B. print@home oder E-Tickets) werden dem Kunden die bestellten Tickets elektronisch (z.B. per E-Mail) in Form eines 2D-Barcodes und im PDF-Format zugesendet. Bei Übermittlung von elektronischen Tickets werden keine Versandgebühren erhoben. Der 2D-Barcode für den Zugang zum Veranstaltungsgelände ist auf dem Smartphone dauerhaft verfügbar zu machen oder in gut lesbarer Qualität in A4-Papierform auszudrucken und bei der Veranstaltung mit sich zu führen. Nicht lesbare 2D-Barcodes oder Ausdrucke, die nicht auf ein Verschulden der CER GmbH zurückzuführen sind, berechtigten grundsätzlich nicht zum Zutritt zum jeweiligen Veranstaltungsgelände.

4.3 Hinterlegung: Bei kurzfristiger Bestellung ist im Einzelfall nach freiem Ermessen der CER GmbH eine Vereinbarung über die Hinterlegung der Tickets zur Abholung bei der CER GmbH möglich. Die Abholung der Tickets ist nur durch den Kunden oder einen vom Kunden schriftlich bevollmächtigten Dritten unter Vorlage eines geeigneten amtlichen Identifikationsdokuments (Personalausweis etc.) möglich.

5. Reklamation, Defekt, Abhandenkommen

5.1 Reklamation: Der Kunde ist verpflichtet, sowohl Bestellbestätigung als auch Ticket nach deren Zugang unverzüglich und gewissenhaft auf Fehlerfreiheit zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und jeweiligen Veranstaltungsort. Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar fehlerhaft sind, muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Tickets, spätestens jedoch sieben (7) Werktage vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung, wenigstens in Textform (E-Mail ausreichend) an die Kontaktadresse erfolgen. Bei Tickets und/oder Ticketbestellungen, die innerhalb der letzten sieben (7) Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung vorgenommen werden, bei einer sonstigen Bestellung gemäß Ziffer 2.2, bei der das Ticket übergeben wird, und/oder im Falle hinterlegter Tickets hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen, im Übrigen gilt die vorherige Regelung entsprechend. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt die CER GmbH dem Kunden gegen Vernichtung bzw. Aushändigung des reklamierten Tickets in Papierform kostenfrei ein neues Ticket aus; elektronisch versandte Tickets (z.B. print@home oder E-Tickets) sperrt die CER GmbH gegen entsprechenden Nachweis des Fehlers und bei nachgewiesener Legitimation des Kunden (z.B. Zusendung eines Screenshots unter Nennung der entsprechenden Bestellnummer) und stellt kostenfrei ein neues derartiges Ticket unter Behebung des Fehlers aus. Die Regelungen zur Reklamation gelten ausdrücklich nicht für gemäß Ziffer 5.3 abhandengekommene oder für die Zusendung nicht bestellter Tickets sowie nicht für Fälle, in denen der Reklamationsgrund nachweislich auf ein Verschulden seitens der CER GmbH zurückzuführen ist.

5.2 Defekt: Im Fall eines technischen Defekts eines Tickets (z.B. bei print@home oder E-Tickets) bzw. bei Schwierigkeiten im Rahmen der elektronischen Zugangskontrolle wird bei nachgewiesener Legitimation des Kunden unter Sperrung des alten Tickets ein neues Ticket ausgestellt oder das alte Ticket entsprechend freigeschaltet. Dies gilt ausdrücklich nicht für technische Defekte, die eindeutig dem Kunden zuzuordnen sind (z.B. Beschädigung der im oder auf dem Ticket verankerten Individualisierungsmerkmale (vgl. Ziffer 2.5), Defekt oder zu niedriger Akkustand des Mobiltelefons, nicht lesbarer Ausdruck etc.). Für die Neuausstellung können Servicegebühren nach der Preisliste erhoben werden, es sei denn, die CER GmbH oder von diesen beauftragte Dritte haben den Defekt nachweislich zu vertreten.

5.3 Abhandenkommen: Die CER GmbH ist über das Abhandenkommen, d.h. jeden unfreiwilligen Verlust, von bei ihr erworbenen Tickets unverzüglich über die Kontaktadresse in Textform (E-Mail ausreichend) oder auf dem Postweg zu unterrichten. Die CER GmbH ist berechtigt, diese Tickets unmittelbar nach entsprechender Anzeige zu sperren. Im Fall des Abhandenkommens eines der elektronischen Zugangskontrolle unterliegenden Tickets erfolgt nach Anzeige des Abhandenkommens, Sperrung des Tickets und Legitimationsprüfung des Kunden eine Neuausstellung des Tickets. Für die Neuausstellung können Servicegebühren nach der Preisliste erhoben werden, es sei denn, die CER GmbH oder von dieser beauftragte Dritte haben das Abhandenkommen nachweislich zu vertreten. Eine Neuausstellung anderer abhandengekommener Tickets kann aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht vorgenommen werden.

6. Widerruf, Rücknahme, Erstattung

6.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn die CER GmbH oder eine autorisierte Verkaufsstelle Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Bestellungen sind deshalb verbindlich und endgültig, sie können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden.

6.2 Umtausch und Rücknahme: Umtausch und Rücknahme von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen. Kann ein Kunde sein Ticket aus persönlichen Gründen nicht nutzen (z.B. Krankheit), ist ausnahmsweise eine Weitergabe des Tickets an einen Dritten im Rahmen der Regelung unter Ziffer 8.3 zulässig.

7. Verlegung, Absage, Abbruch, Zuschauerausschluss

7.1 Freiluftveranstaltungen: Der Kunde erkennt an, dass die Veranstaltungen Freiluftveranstaltungen sind, sodass Durchführung, Ablauf und Zeiten der einzelnen Wettbewerbe jeweils von der Witterung beeinflusst werden können.

7.2 Verlegung: Die CER GmbH behält sich, insbesondere aufgrund der unter Ziffer 7.1 genannten Gründe, das Recht zur Verlegung der Veranstaltungen sowie von Programmänderungen vor. Wird die Startzeit einer Veranstaltung auf eine andere Uhrzeit des jeweiligen Veranstaltungstages verschoben, so berechtigt das jeweilige Ticket den Kunden weiterhin, an dieser Veranstaltung zu den angepassten Zeiten als Zuschauer teilzunehmen. In diesen Fällen hat der Kunde weder einen Anspruch auf (anteilige) Erstattung des entrichteten Preises noch ein (Teil-)Rücktrittsrecht gegenüber der CER GmbH.

Sollte eine Veranstaltung langfristig verlegt werden (d.h. Verlegung der gesamten Veranstaltung auf ein anderes Datum), behalten die entsprechenden Tickets ihre Gültigkeit. Der Kunde ist in diesem Fall zum Rücktritt vom Vertrag mit der CER GmbH berechtigt. Der Rücktritt ist mindestens in Textform (E-Mail ausreichend) an die Kontaktadresse zu erklären. Der betroffene Kunde erhält gegen Vorlage des Tickets bzw. Rücksendung des Tickets auf eigene Rechnung, im Falle von elektronisch versendeten Tickets z.B. print@home oder E-Tickets) unter Nennung der entsprechenden Bestellnummer in der Rücktrittserklärung, nach Wahl der CER GmbH entweder den entrichteten Ticketpreis erstattet oder einen Gutschein im Wert des entsprechenden Ticket-Preises zur Einlösung im Rahmen eines künftigen Ticketerwerbs übermittelt, es sei denn, die Zuteilung eines Gutscheins ist dem Kunden unzumutbar. Service- und Versandgebühren werden nicht erstattet.

7.3 Absage: Wird eine Veranstaltung abgesagt oder muss diese nach verbandsseitiger oder behördlicher Maßgabe ganz oder zum Teil unter Ausschluss von Zuschauern stattfinden, sind sowohl die CER GmbH als auch der betroffene Kunde berechtigt, vom Vertrag über den Ticketerwerb für die betroffene Veranstaltung zurückzutreten. Der Rücktritt (im Fall von Mehrtagestickets der Teilrücktritt, sofern einzelne vom Mehrtagesticket umfasste Veranstaltungen von der Absage nicht betroffen sind) durch den betroffenen Kunden ist mindestens in Textform (E-Mail ausreichend) an die Kontaktadresse zu erklären. Es gelten die in Ziffer 7.2 geregelten Rücktrittsfolgen.

7.4 Abbruch: Bei Abbruch einer Veranstaltung besteht kein Rücktrittsrecht und Anspruch des Kunden auf Erstattung des entrichteten Ticketpreises, es sei denn, die CER GmbH hat den Abbruch zu vertreten oder eine Abwägung der widerstreitenden Interessen des Kunden mit denen der CER GmbH sprechen im Einzelfall für eine Erstattung (im Fall von Mehrtagestickets anteilig, sofern einzelne vom Mehrtagesticket umfasste Veranstaltungen von der Absage nicht betroffen sind).

7.5 Informationspflicht: Der Kunde bzw. Ticketinhaber ist verpflichtet, sich im Vorfeld der jeweiligen Veranstaltung, für die er bei der CER GmbH Tickets erworben hat, rechtzeitig selbst über den jeweils aktuellen Veranstaltungsplan, den genauen Beginn der Etappe sowie über mögliche zeitliche Verlegungen, Zuschauerausschlüsse und geltende Schutz- und Hygienevorschriften zu informieren. Die jeweils aktuellen Informationen hierzu sind auf der Website der CER GmbH abrufbar.

7.6 Vergebliche Aufwendungen: Die CER GmbH haftet in Fällen der Ziffern 7.2 bis 7.4 gegenüber dem Kunden bzw. Ticketinhaber nicht für vergebliche Aufwendungen (z.B. vergebliche Reise- und Übernachtungskosten), es sei denn, die CER GmbH hat das jeweils die Änderung im Vertragsverhältnis auslösende Ereignis zu vertreten oder eine Abwägung der widerstreitenden Interessen des Kunden mit den Interessen der CER GmbH sprechen im Einzelfall für einen Ersatz.

8. Weitergabe von Tickets

8.1 Schützenswertes Interesse: Zur Unterbindung der nicht autorisierten Weitergabe von Tickets, insbesondere aus Sicherheitsgründen, zur Vermeidung von Spekulationen, und zur Erhaltung einer möglichst breiten Versorgung der potentiellen Besucher mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen, liegt es im schützenswerten Interesse der CER GmbH und der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets angemessen einzuschränken.

8.2 Nutzung und unzulässige Weitergabe: Der Kunde verpflichtet sich, die Ticket(s) ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Jede gewerbliche bzw. zu kommerziellen Zwecken erfolgende Weitergabe/Weiterveräußerung bzw. jedes sonstige unzulässige Anbieten von erworbenen Tickets durch den Kunden ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch die CER GmbH ist untersagt. Als unzulässige und damit untersagte Weitergabe oder Anbieten gilt insbesondere,

a) Tickets öffentlich, bei Auktionen oder im Internet (z.B. eBay, eBay Kleinanzeigen, Facebook) und/oder bei nicht von der CER GmbH autorisierten Verkaufsplattformen (z.B. viagogo, seatwave, StubHub, Kleinanzeigen etc.) zum Kauf bzw. zur Weitergabe anzubieten und/oder zu veräußern und/oder weiterzugeben, ausdrücklich auch, wenn die Weitergabe oder das Angebot ohne Gewinn bzw. Preisaufschlag erfolgt;

b) Tickets zu einem höheren als dem entrichteten Preis weiterzugeben (ein Preisaufschlag von bis zu 10 % zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig);

c) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl weiterzugeben;

d) Tickets an gewerbliche und kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler bzw. Ticketplattformen zu veräußern oder weiterzugeben;

e) Tickets ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung der CER GmbH kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets; und/oder

f) Tickets weiterzuverkaufen, wenn diese Tickets unter Verwendung automatisierter Verfahren erworben wurden, die dazu dienen, Beschränkungen über die Zahl der von einer Person zu erwerbenden Tickets (vgl. Ziffer 2.3) oder andere für den Verkauf der Tickets geltende Regularien zu umgehen (sog. BOT-Käufe); oder

g) Tickets weiterzuverkaufen und/oder anzubieten, die mittels sog. BOT-Käufe erworben wurden.

8.3 Zulässige Weitergabe: Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder unvorhergesehener Verhinderung des Kunden, ist nur dann zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in Ziffer 8.2 vorliegt und der Kunde den neuen Ticketinhaber (1) auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB ausdrücklich hinweist, (2) der neue Ticketinhaber sich durch den Erwerb und die Nutzung des Tickets mit der Geltung dieser ATGB zwischen ihm und der CER GmbH einverstanden erklärt und (3) der Kunde die CER GmbH auf Anforderung unter Nennung der für die Vertragsdurchführung erforderlichen persönlichen Daten des neuen Ticketinhabers (regelmäßig Name, Anschrift, Geburtsdatum) rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert und/oder die CER GmbH die Weitergabe an den neuen Ticketinhaber konkludent für zulässig erklärt hat.

8.4 Daten des neuen Ticketinhabers: Die Verarbeitung des Namens des neuen Ticketinhabers erfolgt einerseits zur Erfüllung der Verträge zwischen ihm und der CER GmbH sowie zwischen ihm und dem Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt diese Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen der CER GmbH gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO. Die berechtigten Interessen der CER GmbH ergeben sich aus Ziffer 8.1.

8.5 Maßnahmen bei unzulässiger Weitergabe: Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelung in Ziffer 8.2 und/oder sonst unzulässiger Weitergabe von Tickets entsteht der CER GmbH aufgrund der damit indizierten Wiederholungsgefahr ein Unterlassungsanspruch. Zudem ist die CER GmbH berechtigt,

a) Tickets, die vor Übergabe bzw. Versand an den Kunden entgegen den Regelungen in Ziffer 8.2 verwendet wurden, nicht an den Kunden zu liefern und zu stornieren;

b) Tickets entschädigungslos zu sperren und dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Veranstaltungsgelände zu verweigern bzw. ihn vom Veranstaltungsgelände zu verweisen;

c) gegen den Kunden eine Vertragsstrafe gemäß Ziffer 10 zu verhängen.

9. Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände

9.1 Hausrecht: Die Wahrnehmung des übertragenen Hausrechts auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände steht der CER GmbH oder entsprechend beauftragten Dritten für die Veranstaltungsdauer zu. Den Anordnungen der CER GmbH und des Sicherheitspersonals (z.B. Streckenposten) ist im Vorfeld, während und im unmittelbaren Anschluss an eine Veranstaltung auf dem und in der unmittelbaren Umgebung des Veranstaltungsgeländes stets Folge zu leisten.

Zudem hat der Kunde bzw. Ticketinhaber eine etwaige Hausordnung, die auf dem Veranstaltungsgelände aushängt (ggf. auch nur in speziellen Bereichen), mit Zutritt zum jeweiligen Veranstaltungsgelände als bindend anzusehen und zu beachten. Diese besteht, soweit wirksam gegenüber dem Kunden bzw. Ticketinhaber eingebunden, unabhängig von der Wirksamkeit dieser ATGB.

9.2 Zutrittsverweigerung: Grundsätzlich ist jeder Kunde oder Ticketinhaber mit einem wirksam gemäß Ziffer 2.5 erworbenen Zutrittsrecht zum Zutritt auf das jeweilige Veranstaltungsgelände berechtigt. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn

a) der Kunde oder Ticketinhaber sich weigert, sich vor Betreten des umgrenzten Bereichs, am Eingang oder auf dem Veranstaltungsgelände einer vom Sicherheitspersonal vorgenommenen angemessenen Kontrolle seiner Person oder seiner mitgeführten Gegenstände zu unterziehen; oder

b) die in oder auf den Tickets verankerten Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck, Platzdaten, 2D-Barcode, QR Code, Serien- und /oder Warenkorbnummern) manipuliert, unkenntlich macht und/oder beschädigt oder mit dem Ticket bereits ein Zutrittsversuch erfolgt ist, soweit dies nicht von der CER GmbH zu vertreten ist, und/oder

c) der Ticketinhaber nicht mit demjenigen Kunden personenidentisch ist, der im Zusammenhang mit dem Ticket entsprechend als Kunde gespeichert und über Individualisierungsmerkmale auf dem Ticket vermerkt ist, es sei denn, es liegt ein Fall der zulässigen Weitergabe nach Ziffer 8.3 vor, und/oder

d) der Kunde oder Ticketinhaber im Rahmen derselben Veranstaltung den umgrenzten Bereich des Veranstaltungsgeländes bereits einmal betreten und anschließend wieder verlassen hat; in diesem Fall verliert das Ticket seine Gültigkeit.

Im Fall der berechtigten Zutrittsverweigerung besteht kein Anspruch des Kunden bzw. des Ticketinhabers auf Entschädigung.

9.3 Besondere Zutrittsbedingungen: Aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund extern angeordneter Gesundheits- oder sonstiger gebotener Sicherheitsmaßnahmen, ist die CER GmbH im Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorgaben berechtigt (und ggf. verpflichtet), besondere Zutrittsbedingungen für den Erwerb von Tickets oder den Zutritt zum jeweiligen Veranstaltungsgelände festzulegen und deren Einhaltung durchzusetzen. Die CER GmbH ist in diesem Zusammenhang insbesondere berechtigt,

a) bestimmte Anforderungen oder Nachweise zur Bedingung für den Erwerb von Tickets und/oder den Zutritt zum jeweiligen Veranstaltungsgelände zu machen (z.B. Nachweis zum Gesundheitsstatus) und sich dies vom Ticketinhaber im Sinne einer Zutrittsvoraussetzung belegen zu lassen;

b) den Erwerb von Tickets oder den Zutritt zum und den Aufenthalt auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände zusätzlichen Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen (z.B. Angabe weiterer persönlicher Daten, Zutritt zum Veranstaltungsgelände nur in bestimmten Zeitfenstern) zu unterwerfen. Die jeweils geltenden Regelungen, Bestimmungen und Anforderungen werden den Kunden rechtzeitig zur Verfügung gestellt und sind von allen Ticketinhabern ab Bekanntgabe zwingend zu beachten.

Kann der Kunde oder Ticketinhaber die besondere Zutrittsbedingungen nach dieser Ziffer 9.3 a) und b) nicht erfüllen, kann die CER GmbH den Erwerb von Tickets oder den Zutritt zum oder den Aufenthalt auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände verweigern. Regressansprüche gegen die CER GmbH sind in einem solchen Fall ausgeschlossen. Ein etwaiges Rücktrittsrecht des Kunden besteht nicht, wenn die konkreten besonderen Zutrittsbedingungen bei Ticketerwerb bereits bekanntgegeben waren, oder erlischt spätestens mit jedem Zutritt zum Veranstaltungsgelände während der Geltung der konkreten besonderen Zutrittsbedingungen.

9.4 Sichtbehinderungen: Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände kann es zu temporären Sichtbehinderungen, insbesondere durch das Schwenken von Fahnen und/oder stehende Zuschauer, kommen. Reklamationen oder Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen.

9.4 Platzzuweisung: Jeder Ticketinhaber hat denjenigen Platz auf dem Veranstaltungsgelände einzunehmen bzw. sich in dem Bereich auf dem Veranstaltungsgelände einzufinden, der auf seinem Ticket vermerkt ist bzw. für den sein Ticket Geltung hat. Der Kunde erkennt an, dass die CER GmbH aus wichtigem Grund (z.B. behördlicher Maßgabe) berechtigt ist, dem Ticketinhaber von seinen bestellten Plätzen abweichende Plätze bzw. Bereiche derselben oder einer höheren, im Falle der Einwilligung des Ticketinhabers auch einer niedrigeren, Kategorie auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände zuzuweisen.

9.5 Aufnahmen von Zuschauern der Veranstaltungen: Es besteht ein überwiegendes, berechtigtes Interesse der CER GmbH nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO, zur öffentlichen Berichterstattung und Bewerbung von Veranstaltungen, selbst oder durch beauftragte oder sonst autorisierte Dritte (z.B. Rundfunk, Presse), Bild- und Bildtonaufnahmen zu erstellen, die den Ticketinhaber als Zuschauer der betreffenden Veranstaltung zeigen können. Das berechtigte Interesse der CER GmbH liegt in dem Interesse, die betroffene Veranstaltung auch medial zu zeigen und zu verwerten. Diese Bild- und Bildtonaufnahmen können durch die CER GmbH und den jeweils mit ihr nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen im Rahmen desselben berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 f) DSGVO verarbeitet sowie verwertet und öffentlich wiedergegeben werden. Weitere Details zum Datenschutz finden sich unter Ziffer 13. Erwirbt ein Kunde Tickets nicht nur für sich selbst, sondern auch für weitere Ticketinhaber mit einem wirksamen Besuchsrecht, ist der Kunde angehalten, die Weiterleitung der Informationen dieser Ziffer 9.5 sowie der Ziffer 13 an den betreffenden Ticketinhaber sicherzustellen. Die Bestimmungen zur Zulässigkeit der Weitergabe der Tickets nach Ziffer 8 bleiben unberührt.

10. Vertragsstrafe

Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 8.2 – insbesondere Ziffer 8.2 lit. a) und b) –, ist die CER GmbH ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,00 EUR gegen den Kunden zu verhängen. Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden bzw. Ticketinhabers hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage, ob es sich um einen Wiederholungstäter handelt, sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse bzw. Gewinne. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass die Vertragsstrafe die durch den Weiterverkauf erzielten Erlöse bzw. Gewinne übersteigen kann.

11. Haftung

Der Aufenthalt auf dem jeweiligen Veranstaltungsgelände erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die CER GmbH, deren gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften im Zusammenhang mit diesen ATGB und dem Aufenthalt des Ticketinhabers auf dem Veranstaltungsgelände auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.

12. Kontaktadresse

Ticketbestellungen, Rückfragen und sämtliche Angelegenheiten in Bezug auf Tickets der CER GmbH können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an die CER GmbH gerichtet werden:

• Central European Rally Event GmbH, Ridlerstraße 35, 80339 München, Deutschland
• Telefon: +49 89 51 95 102
• E-Mail: ticket@centraleuropeanrally.eu

13. Datenschutz

Soweit in den ATGB nicht konkret anders benannt, werden personenbezogene Daten des Kunden bzw. Ticketinhabers gemäß der DSGVO und der aktuellen Datenschutzerklärung der CER GmbH, abrufbar HIER, verarbeitet.

14. Allgemeine Bestimmungen

14.1 Ergänzungen/Änderungen: Die CER GmbH ist auch bei laufenden Vertragsbeziehungen zu Kunden bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung berechtigt, diese ATGB mit einer Frist von vier (4) Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden unter den zuletzt gegenüber der CER GmbH genannten Kontaktdaten, insbesondere auch per E-Mail, bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb der jeweils in der Bekanntgabe genannten Frist nach Zugang den Änderungen schriftlich, per E-Mail oder über das von der CER GmbH hierfür eingerichtete Medium widersprochen hat, vorausgesetzt die CER GmbH hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Bekanntgabe ausdrücklich hingewiesen. Ein Widerspruch berechtigt die CER GmbH zur außerordentlichen Kündigung des betroffenen Rechtsverhältnisses.

14.2 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser ATGB.

14.3 Alternative Streitbeteiligung nach dem Verbraucherstreitbeteiligungsgesetz: Die EU bietet eine Online-Plattform an, an die sich der Kunde wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln und die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar ist. Die CER GmbH nimmt nicht an einem Streitbeteiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil (vgl. § 36 VSBG). Trotzdem weist die CER GmbH den Kunden gemäß VSBG auf eine für sie zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hin: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Internet: www.verbraucher-schlichter.de

14.4 Schlussbestimmungen: Es gilt deutsches Recht. Sofern der Kunde Verbraucher im Rechtssinne ist, gelten die zwingenden Rechtsvorschriften desjenigen Landes, in dem der Kunde sich gewöhnlich aufhält. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfüllungsort der Sitz der CER GmbH.

Für alle Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, die Bestellungen aufgrund dieser ATGB einschließlich der Durchführung der Veranstaltung betreffen, ist Gerichtsstand München, Deutschland. Das Gleiche gilt bei einem fehlenden allgemeinen Gerichtsstand des Kunden im Inland. Ist der Kunde Verbraucher im Rechtssinne können alle Verfahren, die sich aus oder in Bezug auf diese ATGB ergeben, auch vor den Gerichten des Wohnsitzes des Kunden, sofern bekannt im Zeitpunkt der Klageerhebung, verhandelt werden.

Diese ATGB liegen in verschiedenen Sprachen vor. Im Falle von Abweichungen ist die deutsche Version maßgeblich.

Stand: März 2024

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