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VORSCHRIFTEN

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Privacy policy

REGELUNG FÜR FAHRSHARING-VERLOSUNG

Gewinnspiel–Teilnahmebedingungen

§ 1 Veranstalter
(1) Veranstalter des Gewinnspiels ist die Central European Rally Event GmbH 
vertreten durch die Geschäftsführer Christian Schacht und Tomas Kunc.
(2) Dieses Gewinnspiel steht in keinem Zusammenhang mit Facebook oder einem anderen Social Media Anbieter, auf dem dieses Gewinnspiel gegebenenfalls bekannt gegeben wird.
 

§ 2 Gewinnspiel
(1) Der Veranstalter veranstaltet ein Gewinnspiel. Zu diesem Zweck hat er einen oder mehrere Preise bereitgestellt und wird diese nach Maßgabe der folgenden Bedingungen an den oder die Gewinner ausgeben.
(2) Die Teilnahme setzt nicht den Erwerb einer Ware oder Dienstleistung voraus.
 

§ 3 Teilnahme
(1) Der Teilnehmer nimmt an dem Gewinnspiel teil, indem er die Teilnahmebedingungen erfüllt. Die Teilnahmebedingungen finden Sie unter https://www.centraleuropeanrally.eu/de/ride-sharing.
(2) Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos. Für die Teilnahme müssen keine kostenpflichtigen Dienste in Anspruch genommen werden.
(3) Teilnehmer ist immer nur eine bestimmte natürliche Person, juristische Personen können nicht teilnehmen. Eine mehrfache Teilnahme ist ausgeschlossen und führt zum Ausschluss von dem Gewinnspiel.

(4) Das Gewinnspiel ist ausschließlich für Teilnehmer vorgesehen, die nicht Mitarbeiter der Central European Rally Event GmbH sind. Ebenfalls von der Teilnahme ausgeschlossen sind Organisationen, Partner, Dienstleister, Vereine, Feuerwehre etc., die mittelbar oder unmittelbar Bestandteil der Organisation der Veranstaltung sind.
(5) Die Voraussetzungen der Teilnahme müssen während der Dauer des Gewinnspiels erfüllt und an den Veranstalter auf dem angebotenen Weg übermittelt sein. Eine Teilnahme auf anderem Weg als dem für die Teilnahme angebotenen ist ausgeschlossen und wird nicht berücksichtigt. 

(6) Die Gewinnspielteilnahme endet automatisch am 29. Oktober 2023 um 18.00 Uhr. Die Tickets verfallen ab diesem Zeitpunkt und sind nicht mehr gültig. Eine Abholung der Gewinne mit einem ungültigen Ticket ist grundsätzlich ausgeschlossen.

(7) Eine Teilnahme durch beschränkt geschäftsfähige Minderjährige ist erst ab Vollendung des 14. Lebensjahres und nur mit Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter möglich.

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